Von den Bezirkshauptmannschaften des Landes Niederösterreich können Waldbrandverordnungen veröffentlicht werden, welche das Entzünden von Feuern, neben den ständig gültigen Regulierungen (NÖ Feuerwehrgesetz, Bundesluftreinhaltegesetz, etc.), weiter einschränken.
Aktuell (07.04.2023) gelten in Niederösterreich in einigen Bezirken Waldbrandverordnungen. Sie werden in Kürze auch in den verbleibenden Bezirken wieder in Kraft treten.
Liste der aktuellen Waldbrandverordnungen
STAND: 07.04.2023
Was beschränkt diese Verordnungen?
Sie verbieten jegliches Feuerentzünden. Dazu gehört:
Lagerfeuer | Grillen mit Glut (Kohle) sowie Grillfeuer | Rauchen | Pyrotechnik, Feuerwerk | Brauchtumsfeuer (Sonnwendfeuer, Osterfeuer)
Wo gelten die Beschränkungen?
Im Wald | In Waldnähe (Gefährdungsgebiet, vereinfacht überall, wo ein Übergreifen der Flammen auf den Wald nicht ausgeschlossen werden kann.) | Das Verbot gilt beispielsweise auch auf Privatgrundstücken, in Gärten und Parks, auf welche eine der ersten beiden Punkte zutrifft.

